der Firma Brainware Systems Gesellschaft für EDV und Franchise mbH (Brainware Systems)
1 Leistungsinhalte Für die von Brainware Systems zu erbringende Leistung gilt die im Angebot bzw. die in der Auftragsbestätigung beschriebene Aufgabenstellung und -durchführung als vereinbart. Als Dienstleistung gelten neben Beratung und Schulung u. a. auch durchgeführte Arbeiten an Hardware sowie Konfigurations-, Anpassungs- und Installationsarbeiten an Software.
Geänderte, erweiterte oder neue Leistungsinhalte und gewünschte Modifizierungen in der Vorgehensweise bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Nach Ausführung des Auftrags werden dem Auftraggeber alle Beratungsergebnisse und Empfehlungen mündlich und schriftlich präsentiert. Eine umfassende schriftliche Berichtserstellung zur Information Dritter muss separat in Auftrag gegeben werden.
Alle von Brainware Systems erarbeiteten Unterlagen und Empfehlungen dürfen vom Auftraggeber uneingeschränkt, für eigene Zwecke, genutzt werden.
2 Unterstützung durch den Auftraggeber Der Auftraggeber verpflichtet sich, Brainware Systems bei der Erfüllung der definierten Aufgaben zu unterstützen, indem erforderliche Unterlagen und Informationen rechtzeitig, umfassend und richtig beigebracht werden. Insbesondere über wesentliche Änderungen, Behinderungen oder Annullierungen von Aufgabenstellungen im Rahmen des Auftrages, wird er Brainware Systems unverzüglich informieren. Er benennt die Ansprechpartner für Brainware Systems im eigenen Hause und sorgt dafür, dass die benannten Mitarbeiter in einem angemessenen Zeitrahmen für Auskünfte zur Verfügung stehen.
Arbeitsräume und Arbeitsmittel werden Brainware Systems und deren Mitarbeitern bei Bedarf zur Verfügung gestellt.
3 Pflichten der Brainware Systems Brainware Systems ist verpflichtet, alle im Rahmen des Auftrages erhaltenen Informationen vertraulich und verschwiegen zu behandeln, sofern nicht eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Nach Beendigung des Auftrages werden alle überlassenen Unterlagen auf Wunsch zurückgegeben.
Eine Aufbewahrungspflicht für vom Auftraggeber nicht zurückerbetene Unterlagen besteht nicht.
Brainware Systems prüft die ihr gelieferten Daten auf Plausibilität. Diese bringt sie unter Angabe eines Quellennachweises in ihre Analyse ein.
4 Auftragsdurchführung Brainware Systems informiert den Auftraggeber jederzeit auf Wunsch über den Stand der Auftragsdurchführung.
Brainware Systems entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt oder austauscht. Brainware Systems kann sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen.
5 Annahmeverzug Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert er eine ihm obliegende Unterstützung, so kann Brainware Systems für die nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
6 Haftung Brainware Systems haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die sie, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfe schuldhaft verursacht haben, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Brainware Systems unbeschränkt.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei grobem Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen haftet Brainware Systems für den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.
Ausgeschlossen sind die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Brainware Systems, für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
7 Honorare und Auslagenersatz Für die Leistung von Brainware Systems werden die vertraglich geregelte Vergütung und ein Auslagenersatz fällig. Alle genannten Euro-Sätze verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Brainware Systems ist berechtigt, monatliche Abschlagsrechnungen zu stellen. Die Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig.
8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht Gegen die Ansprüche der Brainware Systems kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn deren Gegenforderung unbestritten ist oder darüber ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.
9 Treuepflicht Beide Vertragspartner verpflichten sich zu einem gegenseitigen loyalen Verhalten. Der Auftraggeber zahlt an Brainware Systems eine Vertragsstrafe von EUR 60.000,-, wenn er während der Laufzeit des Vertrages und der nachfolgenden 12 Monate einen Mitarbeiter der Brainware Systems einstellt oder direkt oder indirekt für sich oder einen mit ihm verbundenen Dritten tätig werden lässt.
10 Vertragsdauer, Kündigung Der Vertrag endet, wenn Brainware Systems ihre Leistung erfüllt hat, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag kann - soweit nicht anders geregelt - von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
11 Rechtliche Rahmenbedingungen Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Erfüllungsort ist Ellerau. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Anlass des Abschlusses und der Durchführung dieses Vertrages, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist Norderstedt, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage-Erhebung nicht bekannt ist.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird dadurch der Vertrag in seinem übrigen Inhalt nicht berührt. In diesem Falle sind die beiden Parteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung oder lückenhafte Regelung durch eine solche Vereinbarung zu ersetzen oder auszufüllen, die dem von den Parteien beabsichtigten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Erfüllungsort ist Ellerau. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Norderstedt.
Stand: 07/ 05
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