StartseiteAGB's

der Firma Brainware Systems Gesellschaft für EDV und Franchise mbH
(Brainware Systems)

1 Allgemeines
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen durch uns, ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen Bestätigungen des Auftraggebers und der Verweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Eine mündliche Aufhebung dieser Schriftformklausel ist unwirksam. Die in Herstellerprospekten und Werbeaussagen enthaltenen und sonstigen von Herstellern gemachten Angaben, sind für uns unverbindlich und beinhalten keine Zusicherung.

Zusätzlich gelten für Dienstleistungen unsere gesonderten Allgemeinen Geschäfts- und Auftragsbedingungen für Dienstleistungen.


2 Geltung und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind - sofern nichts anderes vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend. Abreden oder Zusagen sind nicht bindend, sofern sie nicht von uns schriftlich bestätigt worden sind.

Alle Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung/ Leistung zustande.


3 Lieferfristen und Liefertermine
Sämtliche von uns angegebenen Lieferfristen und -termine gelten nur als Richtzeiten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Alle Lieferungen im Raum Hamburg erfolgen frei Haus, wenn der Warenwert netto € 150,- (ohne Mehrwertsteuer) überschreitet, sonst erfolgt die Lieferung unfrei. Unsere Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Lieferung bis zum Fristablauf unser Lager verlassen hat oder wir die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt haben.

Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialmängel, Betriebsstörungen, Streiks oder behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei unseren Vorlieferanten - sowie nicht rechtzeitig und nicht richtige Selbstbelieferung gehören, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird dadurch die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit um mehr als 2 Monate überschritten, so hat der Auftraggeber das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall beiderseitig ausgeschlossen.

Bei Lieferverzug, den Brainware Systems zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.

Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

4 Software


4.1 Urheberrechte, Lizenzen
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Auftraggeber ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h., er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte, haftet der Auftraggeber in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die dem Auftraggeber gelieferten Computerprogramme bleiben Eigentum des Herstellers. Mit der Zahlung des „Kaufpreises“ erlangt der Auftraggeber nur die Lizenz und das Recht, das Computerprogramm-vertragsgerecht zu nutzen.

Durch das Öffnen der versiegelten Softwareverpackung oder das Eingeben/ Einspielen des Lizenzcodes auf mindestens einem Computer des Auftraggebers, wird die jeweilige Lizenzvereinbarung des Herstellers anerkannt. Die Rückgabe oder der Tausch in ein anderes Produkt ist nach Öffnen der Verpackung oder Erhalt des Lizenzcodes nicht möglich.

4.2 Konfiguration, Anpassungen und Installation von Software
Bei Dienstleistungen wie Anpassungen von Software, Konfiguration, Installation etc., erfolgt eine Leistungsbestätigung durch den Auftraggeber. Wird die Software durch diese Dienstleistungen von uns oder dem Hersteller bearbeitet, gelten weiterhin uneingeschränkt die Lizenz-, Nutzungs- und Wartungsvereinbarungen mit dem Hersteller und/ oder mit uns. Eine Dokumentation der Änderungen/ Anpassungen muss separat in Auftrag gegeben werden.

4.3 Lieferung und Zahlung
Dem Auftraggeber stellen wir das Programm und eine Installationshilfe auf Diskette/ CD-ROM/ Festplatte zur Verfügung. Die Lieferung erfolgt in der Regel durch Versand oder durch Datenfernübertragung. Der Kaufpreis ist dann sofort fällig.

Der Auftraggeber erhält das Programm zuerst in einer Version, deren Gültigkeit begrenzt ist. Die zeitlich unbegrenzte Version erhält der Auftraggeber, ohne zusätzliche Kosten unverzüglich, nachdem er den gesamten „Kaufpreis“ bezahlt hat.

4.4 Unterstützung durch den Auftraggeber
Anpassungswünsche und Pflichtenhefte des Auftraggebers gelten als verbindliche Konfigurationsvorlage, wenn sie schriftlich auf der Basis der Standardausführung der Software beruhen und von uns als realisierbar schriftlich bestätigt wurden. Wird uns eine Programmdokumentation, ein Pflichtenheft o. ä. übergeben, wird dieses nur Vertragsbestandteil, wenn es in der Auftragsbestätigung als solches erwähnt ist.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns bei der Erfüllung der definierten Aufgaben zu unterstützen, indem erforderliche Unterlagen und Informationen rechtzeitig, umfassend und richtig beigebracht werden. Insbesondere über wesentliche Änderungen, Behinderungen oder Annullierungen von Aufgabenstellungen, im Rahmen des Auftrages, wird er uns unverzüglich schriftlich informieren. Der Auftraggeber benennt uns Ansprechpartner in seinem Haus und sorgt dafür, dass die benannten Mitarbeiter in einem angemessenen Zeitrahmen für Auskünfte zur Verfügung stehen.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die vom Softwarehersteller angegebenen Mindestanforderungen an die Hardware erfüllt werden. Ihm ist bekannt, dass die Erfüllung dieser Mindestanforderungen eine Voraussetzung für den fehlerfreien Betrieb der Software darstellt.

4.5 Fehler in der Software
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass moderne Software trotz Qualitätssicherungsmaßnahmen durch den Hersteller nicht fehlerfrei ist. Der Auftraggeber wird auftretende Programmfehler in geeigneter Weise (z.B. schriftliche Beschreibung und Screenshots) dokumentieren und uns bzw. dem Hersteller diese Dokumentation zur Fehlerbearbeitung übermitteln.

Ein festgestellter Fehler gilt erst dann als Fehler, wenn er mit der aktuellen Programmversion reproduzierbar ist. Entsprechend den Lizenz-, Nutzungs- und Wartungsvereinbarungen mit dem Hersteller, werden die Programmfehler durch neue Versionen oder Patches behoben. Gleiches gilt für Fehler in Konfigurationen oder Anpassungen.


5 Versand und Gefahrenübergang
Jede Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen sind vom Auftraggeber abzuschließen. Auf Verlangen des Auftraggebers übernehmen wir die Deckung des Transportrisikos, gegen Berechnung der Kosten.

Bei Sendungen an Brainware Systems trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei Brainware Systems, sowie die gesamten Transportkosten.

Transportschäden:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware sofort bei Anlieferung sowohl auf Beschädigung als auch auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Die Mängel sind unverzüglich dem Zusteller (UPS, POST AG etc.) anzuzeigen und auf den Frachtpapieren zu vermerken. Ferner sind uns Mängel und Transportschäden innerhalb von 7 Tagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht mehr anerkannt werden.

Sonderbestellungen:
Waren, welche auf besonderen Wunsch des Auftraggebern bestellt worden sind, gelten als Sonderbestellungen. Sie sind grundsätzlich vom Umtausch bzw. von der Gutschrift ausgeschlossen.

Rücksendungen:
Rücksendungen mangelfreier und originalverpackter Sendungen sind grundsätzlich ausgeschlossen und werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen Einverständnis und unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 10 % des Warenwertes. Die Rücksendung hat für uns kostenfrei („Frei Haus“), originalverpackt und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen.

Im Falle der Abholung der Ware durch den Auftraggeber besteht kein Anspruch auf Abholvergütung. Mit der Übergabe der Ware an eine Transportperson geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über; das gilt auch beim Transport mit unseren eigenen Fahrzeugen.


6 Gewährleistung und Garantie
Die Gewährleistung beträgt für alle Lieferungen und Leistungen 12 Monate. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs-, Wartungs- und Anwendungsempfehlungen des Herstellers oder seitens Brainware Systems nicht befolgt, Änderung an den Produkten durch den Auftraggeber vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt die Gewährleistung. Die Gewährleistung entfällt ebenfalls bei fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung. Bei Eingriffen des Auftraggebers oder Dritten in Hard- oder Software entfällt die Gewährleistung ebenfalls.

Die Gewährleistungspflicht seitens Brainware Systems beschränkt sich auf Nachbesserung der entsprechenden Ware. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht dem Auftraggeber, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist, ein uneingeschränkter Wandlungs- und Minderungsanspruch für den fehlerhaften Warenanspruch zu. Für Warenrücksendungen in anderer als der Originalverpackung, ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht ausgeschlossen.

Ersetzte Teile fallen in unser Eigentum, solange Eigentumsvorbehalt unsererseits besteht. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Geringfügige oder handelsübliche Abweichungen in Material, Färbung und technischer Ausstattung gegenüber früheren Lieferungen können nicht beanstandet werden.

Entwicklungsbedingte Veränderungen der Produkte, die die Gebrauchstauglichkeit nicht vermindern, stellen keinen Mangel dar.


7 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum der von uns gelieferten Produkte oder von uns, auf Wunsch des Auftraggebers, angepassten, konfigurierten oder verbesserten Software, geht erst auf den Auftraggeber über, wenn er seine gesamten, gegenwärtigen Verbindlichkeiten uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrunde, getilgt hat.

Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware sofort zurückzunehmen. Gegen diesen Herausgabeanspruch kann ein Zurückhaltungsrecht des Auftraggebers nicht geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hat uns vor allen Zugriffen Dritter auf unser Eigentum - insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Beschlagnahmung - sowie von allen, an unserem Eigentum eintretenden Schäden, unverzüglich telefonisch zu unterrichten. Der Auftraggeber ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten - einschließlich der Gerichts- und Anwaltskosten - verpflichtet, die uns durch einen Verstoß gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen oder durch lnterventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

Solange der Eigentumsvorbehalt wirksam ist, darf der Auftraggeber die Ware nur mit unserer vorhergehenden, schriftlichen Genehmigung weiterveräußern. Bei vereinbarter Nutzung steht uns ein uneingeschränktes Zugangsrecht zu unserem Eigentum zu.


8 Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung unserer Rechnungen hat sofort nach Rechnungserhalt rein netto zu erfolgen; unabhängig von etwaigen Mängelrügen. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wechsel dürfen nur nach besonderer Vereinbarung in Zahlung gegeben werden. Sie müssen bei der Landeszentralbank diskontfähig sein. Diskont-, Einzugs- und sonstige Wechselspesen trägt der Auftraggeber.

Gerät der Auftraggeber mehr als 30 Tage in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der Kosten für Bankkredite, mindestens jedoch 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Außerdem werden alle offenen Posten sofort fällig. Zahlungsverzug berechtigt uns, für seine Dauer, zur Zurückhaltung aller Lieferungen und Dienstleistungen.

Wird uns eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt, so sind wir zur Forderung von Vorauszahlungen oder Nachnahmelieferungen berechtigt. Ein Rücktrittsrecht steht aus diesem Grunde dem Auftraggeber nicht zu.

Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche ist ausgeschlossen, ausgenommen sind unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

Mitarbeiter von uns sind zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


9 Datenerfassung gem. Bundesdatenschutzgesetz
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Bankverbindung und die bekannt gegebenen allgemeinen sowie personenbezogenen Daten von uns gespeichert werden.


10 Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, z. B. das Vergütungsrecht, und sich zu deren Einhaltung zu verpflichten.

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Im Falle der Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen sind wir befugt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

Erfüllungsort ist Ellerau. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Norderstedt.


Stand: 04/11

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